Satzung
§ 1 – Name und Sitz
Die Freie Wählergemeinschaft führt den Namen „Freie Wähler Main-Kinzig, FW“.
Sitz der Freien Wählergemeinschaft ist D-63589 Linsengericht (Großenhausen), Im Vorderdorf 3.
§ 2 – Zweck und sonstige Aufgaben
Die Freien Wähler sind eine politische Gruppierung, welche auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Hessischen Verfassung basiert.
Die Freien Wähler Main-Kinzig, FW“ verstehen sich als Wählergemeinschaft ohne Parteicharakter, dessen Zweck ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken (i.S.v. § 34g EStG).
Die Freien Wähler entfalten im Kreisgebiet des Main-Kinzig-Kreises eine parteipolitisch
ungebundene, ausschließlich sachbezogene und im Interesse der Bewohner des Main-Kinzig-Kreises liegende kommunalpolitische Tätigkeit.
Sie nehmen an den Wahlen zum Kreistag des Main-Kinzig-Kreises teil und stellen nach den eigens aufgestellten Richtlinien eine Kandidatenliste auf.
Die Freien Wähler haben folgende weitere Aufgaben:
a) Förderung und Werbung für die Ziele von Wählergemeinschaften im Kreisgebiet;
b) Unterstützung und Beratung örtlicher Wählergemeinschaften im Main-Kinzig-Kreis bei
Wahrnehmung von deren Aufgaben;
c) politischer und organisatorischer Erfahrungsaustausch mit örtlichen Wählergemeinschaften
im Kreisgebiet und darüber hinaus auch überregional.
Diese Auflistung ist nicht abschließend.
§ 3 – Mitgliedschaft
- Mitglied des Kreisverbands Main-Kinzig kann jede natürliche Person werden, welche keiner
politischen Partei angehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat, ihren Wohnsitz in einer Stadt
oder Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis hat und sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland und zur Hessischen Verfassung bekennt. - Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag, über dessen Annahme der Vorstand
beschließt. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer politischen Partei ist mit der Mitgliedschaft bei den Freien Wählern Main-Kinzig nicht vereinbar. Dies gilt auch für die Mitgliedschaft in anderen politischen Fraktionen sowie die Hospitation in anderen Fraktionen. Die Beitrittserklärung wird wirksam, sobald der Vorstand diese nach Beschluss schriftlich bestätigt hat.
- Die Mitgliedschaft endet
a) durch schriftliche Austrittserklärung. (Sie ist gegenüber dem Vorstand Main-Kinzig zu
erklären, ist jederzeit zulässig und endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie erklärt wird);
b) durch Ausschluss (siehe § 4);
c) durch Tod des Mitglieds.
- Beim Erlöschen der Mitgliedschaft bleibt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für das laufende
Geschäftsjahr bestehen, sofern nicht der Vorstand im Einzelfall etwas anderes beschließt. - Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung
festgelegt. Ein solcher Beschluss gilt, solange nicht eine Änderung durch die Mitgliederversammlung beschlossen ist.
§ 4 – Ausschluss von Mitgliedern
Der Ausschluss von Mitgliedern ist nur durch Beschluss des Kreisvorstands mit einer zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder zulässig. Über einen solchen Ausschluss kann der Vorstand beschließen, wenn die Interessen der Freien Wähler Main-Kinzig durch das Mitglied gröblich verletzt worden sind, gegen die Satzung nachhaltig verstoßen worden ist oder dem Ansehen der Freien Wähler Main-Kinzig schwerer Schaden zugefügt worden ist, durch Eintritt in eine andere politische Gruppierung, wobei die aktive Mitarbeit in dieser ausreicht.
Der Ausschluss ist auch möglich aus weiterem wichtigem Grund, insbesondere bei Rückstand der Beitragszahlung gegenüber dem Verband für länger als zwei Jahre.
Im Falle des Ausschlusses ist der entsprechende Vorstandsbeschluss dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss kann das Mitglied innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Ein solcher Antrag bedarf der Schriftform und ist an den Vorstand mit Einschreiben/Rückschein zu richten. Dieser hat sodann spätestens in der nächsten turnusmäßigen Mitgliederversammlung nach Zugang eines solchen Antrags die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeizuführen. Diese Entscheidung ist dann endgültig. Von dem Zeitpunkt an, zu dem das auszuschließende Mitglied über einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands unterrichtet ist, ruht die Mitgliedschaft.
§ 5 – Besondere Aufwendungen
Im Falle besonderer finanzieller Aufwendungen zu Lasten der FW – etwa aus Anlass der Notwendigkeit der Finanzierung von Wahlkämpfen und ähnlichen Maßnahmen – ist die Mitgliederversammlung auch befugt, auf Vorschlag des Vorstands einmalige Umlagen zu beschließen.
§ 6 – Organe
Die Organe der Freien Wähler im Main-Kinzig-Kreis sind:
- die Mitgliederversammlung;
- der geschäftsführende Vorstand;
- der Vorstand;
§ 7 – Mitgliederversammlung (JHV)
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Freien Wähler im Main-Kinzig-Kreis.
Sie soll mindestens einmal jährlich einberufen werden. In einem Kommunalwahljahr ist sie
mindestens drei Monate vor dem Wahltermin abzuhalten. Wahlberechtigt sind sämtliche
Mitglieder der Freien Wähler Main-Kinzig. Die Versammlung ist beschlussfähig, sofern
ordnungsgemäß zu ihr eingeladen wurde und mindestens 15 Prozent der Mitglieder anwesend
sind. Die Versammlung entscheidet stets mit einfacher Mehrheit der Anwesenden nach
folgendem Schlüssel:
Natürliche Personen haben jeweils eine Stimme.
- Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder ist durch den Vorstand eine Mitglieder-
versammlung unter Angabe des Begehrens der Antragsteller einzuberufen, ebenso wenn der
Vorstand dies aus besonderem Anlass für geboten hält.
- Der Mitgliederversammlung obliegt:
a) im Turnus von jeweils drei Jahren die Wahl des Vorstandes, von drei
Kassenprüfern und zwei stellvertretenden Kassenprüfern;
b) die Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts;
c) die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands;
d) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags und eventueller Umlagen;
e) Satzungsänderungen
f) der Ausschluss von Mitgliedern, sofern hierzu Anträge vorliegen (siehe auch § 4 dieser Satzung);
g) die Beschlussfassung über jegliche Anträge;
h) die Teilnahme an der politischen Willensbildung – hierzu zählt insbesondere die
Aufstellung der Kandidatenliste für die Kreistagswahl;
i) die Festsetzung des Sitzes der Freien Wähler Main-Kinzig.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder, in seiner Vertretung, dem /der stellver-
tretende/n Vorsitzende/n einberufen und geleitet. Die Einladung erfolgt schriftlich und/oder durch
Einstellung auf die Homepage der Freien Wähler Main-Kinzig, wobei das Einstellungsdatum
fristwahrend wirkt, unter Angabe der Tagesordnung. Sofern ein Mitglied eine E-Mail-Adresse an-
gegeben hat und damit einverstanden ist, diese zu verwenden, kann die Einladung auch auf dem
elektronischen Postweg erfolgen. Die Frist zur Einladung beträgt für ordentliche Mitglieder-
versammlungen eine Woche, für Versammlungen mit Vorstandswahlen bzw. Aufstellungen der
Liste zu den Kreistagswahlen zwei Wochen.
- Satzungsänderungen sowie die Abberufung von Vorstandsmitgliedern bedürfen einer Mitglieder-
versammlung, zu der eigens zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen wird. Sie müssen mit
einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmen beschlossen werden.
- Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb eines Monats eine erneute
Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die dann in jedem Falle ohne Rücksicht
auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
- Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung in gleicher, allgemeiner und
unmittelbarer Wahl mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gewählt. Die Wahl erfolgt durch
offene oder geheime Wahl.
- Die Wahl ist geheim durchzuführen, falls nur ein anwesendes Mitglied dies beantragt. Bei mehr
als einem Bewerber muss die Wahl grundsätzlich geheim erfolgen.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom
Vorsitzenden sowie dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unter-
zeichnen ist.
- Jedes Mitglied ist antragsberechtigt. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens
eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand eingegangen sein. Nicht fristgerechte
Anträge können auf die Tagesordnung gesetzt und behandelt werden, wenn die Versammlung
dies mit 2/3 Stimmenmehrheit gestattet.
§ 8 – Der Vorstand
- Dem Vorstand gehören an:
a. die/der Vorsitzende
b. die/der stellvertretende/n Vorsitzende/n (bis zu zwei Stellvertreter möglich)
c. die/der Schriftführer/in
d. die/der Kassenwart/in
e. die/der Pressesprecher/in (wenn kein/e Pressesprecher/in benannt werden kann, so wird
dieses Amt bis zur nächsten Mitgliederversammlung von dem geschäftsführenden Vorstand
mit vertreten)
f. die/der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion
g. die/der Dezernent/in/en (ohne Stimmrecht)
h. bis zu acht Beisitzer/innen, vorrangig aus den Vertretern der örtlichen Wählergemeinschaften.
Wird die Gesamtzahl der Beisitzerstellen in einer Wahl nicht besetzt, so bleiben diese Stellen
frei. Eine Nachwahl kann in jeder Mitgliederversammlung erfolgen, soweit die Wahl auf der
Tagesordnung aufgenommen ist. Ebenso ist eine Erweiterung oder Ergänzung der
Beisitzeranzahl durch Kooptierung mittels Vorstandsbeschlusses möglich. Diese sind dann mit
Stimmrecht. Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die/der Vorsitzende, die/der stellver-
tretende Vorsitzende/n, die/der Schriftführer/in, die/der Kassenwart/in und die/der
Pressesprecher/in.Jeweils zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder vertreten die FW Main-Kinzig nach innen
und außen.- Der Vorstand führt die Geschäfte der Freien Wähler Main-Kinzig.
- Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig,
wenn mindestens vier Mitglieder, darunter die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende
Vorsitzende anwesend sind. Bei Eilbedürftigkeit können Beschlüsse auch im so genannten Umlaufverfahren
gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des
Vorsitzen den. - Der Vorstand zu Ziffern 1. a. bis 1. h. wird jeweils auf drei Jahre gewählt. Scheidet ein
Vorstandsmitglied aus, so findet für den Rest der Amtszeit des Vorstands auf der nächsten
Mitgliederversammlung eine Nachwahl für das zu besetzende Amt statt. - Der Vorstand führt seine Geschäfte ehrenamtlich. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
- Dem Vorstand obliegen die Organisation der internen Angelegenheiten, die Ausführung der
Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Beratung der Fraktion bei der politischen
Willensbildung.
§ 9 – Auflösung
Im Falle der Auflösung wird das vorhandene Vermögen zu gemeinnützigen Zwecken der Körperschaft Main-Kinzig-Kreises zugeführt.
Die Liquidation des Vermögens und dessen Verwendung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 10 – Inkrafttreten und salvatorische Klausel
Diese Satzung tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft.
Sollte eine Klausel dieser Satzung unwirksam sein oder werden oder hat die Satzung eine Lücke, so wird diese Vorschrift durch eine gesetzliche Vorschrift ersetzt, die der unwirksamen Vorschrift am Nächsten kommt. Im Übrigen bleibt die Satzung wirksam.
Jahreshauptversammlung (JHV) am 26.04.2019.
§ 11 – Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
Die Freien Wähler Kreisverband Main-Kinzig erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ihrer Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name, Anschrift, Bankverbin-dung, Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie
E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Lizenz(en), Funktion(en) im Kreisverband.
Im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit [ggf. anderer Zweck / Aufgabe] sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
Dies betrifft insbesondere Kandidatenlisten für die Kreistagswahl mit den dazu gehörenden Einzel- und Gruppenfotos nebst Adressen, Geburtsdaten und Angaben über die politische Tätigkeit.
Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.
Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mit-glieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (ins-besondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Finanzordnung
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr. Er wird per Lastschrift durch den Vorstand mit Beginn zum Jahreseintritt am ersten Werktag des Jahres einbezogen.
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig, bereits gezahlte Beiträge werden im Falle des Ausscheidens des Mitglieds nicht zurückgezahlt.
Kosten für eventuelle Lastschriftrückläufe sind vom Mitglied selbst zu tragen.
Der Vorstand teilt dem Mitglied nach einem Aufnahmebeschluss schriftlich mit, dass es jetzt Mitglied im Kreisverband der Freie Wähler Main-Kinzig ist. Sämtliche Daten welche dem Aufnahmeantrag entnommen wurden unterliegen dem Datenschutzgesetz.
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Beitrag mit der jährlichen Zahlung nicht mehr erfolgt und beglichen wird.
Der Vorstand ist dann berechtigt, das Mitglied auszuschließen, ein Zahlungsruhen oder eine Beitragsbefreiungen für das Mitglied vorzunehmen.
Diese Finanzordnung tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft.
Beschlossen in der Vorstandssitzung am 31.10.2014 in Steinau an der Straße – Ortsteil Ulmbach
Leitlinien
Präambel
Wir FREIE WÄHLER stehen für eine unabhängige und sachbezogene Kommunalpolitik, die sich
nur den Bürgerinnen und Bürgern des Main-Kinzig-Kreises, aber keinen Parteiinteressen verpflichtet
fühlt. Wir mögen keine Entscheidungen von oben ohne intensive Bürgerbeteiligung vor Ort.
Mehr Freiraum für die Kommunen
Wir sehen die Städte, Gemeinden und Kreise als die politische Basis des Staates. Sie brauchen
Spielraum für Investitionen und Gestaltung.
– Gesicherte Finanzausstattung durch einen fairen kommunalen Finanzausgleich.
– Schluss mit dem Griff in die kommunalen Kassen durch Land und Bund.
– Bürgernahe Verwaltung. Übertragung der Aufgaben der Regierungspräsidien auf die Kommunen. Keine Mammutkreise durch eine neue Gebietsreform.
– Kein Ausverkauf kommunaler Versorgungseinrichtungen an Großkonzerne. Strom, Gas und Wasser sind Grundbedürfnisse und bedürfen kommunaler Kontrolle.
Arbeit muss sich lohnen
Wir stehen für eine faire soziale Marktwirtschaft. Ausdrücklich bekennen wir uns zu einem starken
Mittelstand.
– Stärkung der heimischen Wirtschaftsstruktur durch Abbau von Bürokratie und
Überregulierung.
– Faire Partnerschaft von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Menschen sind keine
Verfügungsmasse.
– Verbesserung der Infrastruktur in Verkehr und Wirtschaft, z.B. flächendeckendes
Internet, Nordmainische S-Bahn, Erneuerung der Bahnhöfe.
– Stärkung des traditionellen Einzelhandels, insbesondere im innerörtlichen Bereich.
Zukunft für den ländlichen Raum
Der Main-Kinzig-Kreis ist einer der schönsten Kreise in Hessen. Wir wollen eine Politik-Offensive für
unsere Regionen.
– Erhalt einer flächendeckenden Landwirtschaft, Erhalt des Landschaftsbildes.
– Sicherstellung der Hausarztversorgung, Unterstützung von Senioreneinrichtungen
und Betreuungsnetzwerken, Weiterentwicklung und Ausbau der kommunalen
Krankenhäuser.
– Keine Auszehrung einzelner Regionen durch Schließung von Schulen, Kürzungen
im ÖPNV oder im Straßenbau.
– Förderung des Tourismus. Verstärkter Ausbau von Rad- und Wanderwegen.
Kinder sind unser Vermächtnis
Wir halten Familie, Vereine und Schulen für wesentliche Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie
verdienen besondere Förderung.
– Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ausbau der Ganztagsbetreuung, der
Ganztagsschule und der Inklusionsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen.
– Verstärkung und Ausbau der Schulsozialarbeit. Öffnung der Schulen für Kommune
und Vereine.
– Förderung der Vereine. Sport-, Kunst- und Musikunterricht in der Schule und Arbeit
der Vereine ergänzen sich. Die Turnhallen bleiben für Vereine kostenfrei.
– Sanierung der Schulgebäude und Schultoiletten, Ausbau naturwissenschaftlicher
Abteilungen und Förderung praxisorientierter Unterrichtsformen.
Vereine und Kultur
– Feste, Brauchtum, Musik und Kunst festigen unseren Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Identifikation mit unserer Region. Sie sind für uns feste Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens in unseren Städten und Gemeinden.
– Die Schulturnhallen bleiben für Vereine kostenfrei.
Bildung
– Wir sind der Meinung, dass gute und erfolgreiche Schul- und Berufsausbildung nicht von den persönlichen und finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses abhängen dürfen. Im Haushalt des Main-Kinzig-Kreises müssen die Ausgaben für die Sachmittel der Schulen einen neuen Stellenwert erhalten. Um dies zu gewährleisten, sind die Budgets der Schulen zu erhöhen.
– Die Schulstruktur der (allgemein- und berufsbildenden) Schulen und deren Bildungsvielfalt im Main-Kinzig-Kreis sollen sich an den zukünftigen Anforderungen orientieren.
– Die Sanierung der Schulgebäude und der Schultoiletten, der Ausbau naturwissenschaftlicher
Abteilungen und die Förderung praxisorientierter Unterrichtsformen sind für uns vordringlich.
Wirtschaft / Verwaltung
– Wir setzen uns für eine weitergehende Verwaltungsmodernisierung ein. Ebenso für eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen um Ausgaben zu reduzieren.
– Jede Gemeinde und jede Region des Main-Kinzig-Kreises hat regionale Besonderheiten und Vorzüge, welche stärker als bisher als Standortvorteile zu fördern sind.
– Die Zusammenarbeit mit den Innungen der Handwerks-, Handels-, Industrie-, und der Ärztekammer ist zu stärken.
– Die Vergabepolitik der Kommunen muss die heimische Wirtschaft und Handwerkerschaft bei Investitionen berücksichtigen.
Öffentlicher Personennahverkehr
– Wir wollen im öffentlichen Personennahverkehr durch Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben deutliche Verbesserungen für die Pendler in der Region erreichen.
– Der Ausbau der Nordmainischen S-Bahn bis Gelnhausen ist bis 2030 anzustreben.
Finanzen
– Wir stehen für den verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit den Finanzen unseres Kreises.
– Wir sind für einen gerechten kommunalen Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen.
Behördenstruktur
– Wir sind für weniger Bürokratie und fordern die Abschaffung der Regierungspräsidien.
– Die Regionalversammlung und der Regionalverband Frankfurt Rhein-Main sind neu zu strukturieren (Auflösung von Doppelstrukturen).
Wir fordern eine verbesserte Zusammenarbeit der Behörden, damit Abläufe beschleunigt werden.
Energiewende / Ökologie
– Wir befürworten umweltfreundliche Technologien und den Ausbau erneuerbarer Energien (Energiemix).
– Wir fordern dazu ein starkes Mitentscheidungsrecht der Kommunen, damit Bürger vor Ort mitbestimmen.
Ländlicher Raum / Tourismus
– Die Vielfalt unserer Kulturlandschaft (Spessart und Vogelsberg) muss erhalten bleiben.
– Die Gründung einer Tourismusgesellschaft soll Synergien für die Förderung des Fremdenverkehrs stärken und Chancen für den Main-Kinzig-Kreis erhöhen.
– Wir befürworten den Ausbau und die überregionale Anbindung des Radwegenetzes.
Die Energiewende ist wegweisend
Wir wollen eine sichere, umweltschonende, bezahlbare und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung in Hessen.
– Gestaltung der Energiewende mit den Menschen vor Ort. Frühzeitiger Dialog.
– Unterstützung eines Energiemix zum Ausgleich von Schwankungen bei der Energieproduktion.
– Förderung von Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern an Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien. Förderung des Zusammenschlusses von Kommunen.
– Unterstützung von Bürgerbefragung, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.
Prävention und Sicherheit
Sicherheit bedeutet Lebensqualität. Sie ist ein zentraler Wert für das Miteinander in unserer freiheitlichen Gesellschaft.
– Unterstützung des freiwilligen Engagements bei Feuerwehr, THW, im Zivil- und Katastrophenschutz und bei sozialen Diensten. – Stärkung des Polizeidienstes. Erweiterte Polizeipräsenz im Main-Kinzig-Kreis.
– Vermittlung von gesellschaftlichen Wertvorstellungen durch Training des Umgangs mit gewaltfreier Konfliktlösungen in Kindergarten, Schule und Jugendeinrichtungen.
– Einbeziehung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Das Ziel ist Zusammen zu leben und nicht nebeneinander.
Leitlinie dabei ist Fördern und Fordern.
Diese Leitlinien treten am Tage der Beschlussfassung in Kraft. Beschlossen in der Vorstandssitzung am 19. Juli 2015 in Linsengericht-Großenhausen. Damit Bürgerbeteiligung Wirklichkeit wird!
Ehrungsordnung
Wahlprogramm 2021
Grundsätze
WER SIND DIE FREIEN WÄHLER MAIN-KINZIG?
Grundsätze Die Freien Wähler Main-Kinzig sind der erfolgreiche Gegenpol zu den Parteien. Als starke politische Kraft vor Ort, sind die Freie Wähler eine kommunalpolitisch mitgestaltende, bürgernahe und parteiunabhängige Wählergemeinschaft in unserem Main-Kinzig-Kreis. Wir stehen für eine verbindliche, transparente, offene und ehrliche Politik. Deshalb gilt für uns: Der Mensch im Mittelpunkt und den Bürgerwillen vor Ort durchsetzen.
FÜR DIE KOMMUNEN UND DIE REGIONEN
Die Freie Wähler sind das Sprachrohr der Kommunen im Main-Kinzig-Kreis. Wir wollen mehr Kompetenz und Handlungsmöglichkeiten für die Regionen und deren Bürgerinnen und Bürger. Kurze Wege zu den Behörden schaffen durch eine stärkere Digitalisierung der Kreisverwaltung. Wir setzen uns ein für eine Verbesserung der Infrastruktur (Schulen, Verkehrswege, insbesondere ein gut ausgebautes Radwegenetz) im Main-Kinzig-Kreis.
MENSCH IM MITTELPUNKT
Die Freie Wähler stehen in der Verantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern. Bürgernähe ist für uns ein Ziel, das wir nicht aus den Augen verlieren. Wir werden den Main-Kinzig-Kreis auch weiterhin als lebens- und liebenswert erhalten.
Familie, Kinder und Senioren
Sie sind uns wichtig und brauchen Unterstützung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer wollen wir vor Ort verbessern: Betreuungsangebote für Kinder müssen sich an den wirklichen Bedürfnissen der jungen Familien orientieren und sie müssen für die Familien bezahlbar sein. Die Zielsetzung hier noch bessere Konzepte für die Betreuungszeiten der berufstätigen Mütter und Väter entwickeln. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Daher werden wir uns aktiv für eine stetige Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen unserer Familien im Main-Kinzig-Kreis einsetzen. Wir benötigen auch in Zukunft die ergänzende Schulsozialarbeit für Kinder und Jugendliche. Unsere ältere Generation verdient Respekt für ihre Lebensleistung. Die Seniorenarbeit im Main-Kinzig-Kreis muss konsequent weiterentwickelt und ausgebaut werden. Unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben das Recht auf ein eigenverantwortliches und selbst bestimmtes Leben. Wir benötigen und fordern deshalb altersgerechte Lebens- und Wohnangebote, generationsübergreifendes und betreutes Wohnen in zentralen Lagen.
Gesundheit und Pflege
Die gute medizinische Versorgung im Main-Kinzig-Kreis erhalten und ausbauen. Wir werden auch weiterhin die Gesundheitszentren im Main-Kinzig-Kreis mit den Krankenhäusern in Gelnhausen und Schlüchtern vorantreiben, um die Selbständigkeit unserer Krankenhäuser vor dem Zugriff großer Konzerne aus Mittelhessen und dem Rhein-Main-Raum zu erhalten. Wir werden daher die Neu- und Erweiterungsbauten im Landkreis befürworten und uns für deren Erhalt stark machen. Wir Freie Wähler setzen uns für ein leistungsfähiges und solidarisches Gesundheitswesen ein und werden damit die Qualität der ärztlichen Versorgung auch im ländlichen Raum sichern. Wir fordern weitere kreisweite Initiativen der Alters- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises in Kooperation mit den Gemeinden für den Ausbau der Seniorenwohnanlagen.
Bildung und Schulen
Wir sind der Meinung, dass gute und erfolgreiche Schul- und Berufsausbildung nicht von den persönlichen und finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses abhängen dürfen. Im Haushalt des Main-Kinzig-Kreises müssen die Bildungsausgaben einen besonderen Stellenwert erhalten. Eltern, Schüler und Lehrer brauchen eine absolute Verlässlichkeit in der Bildungspolitik. Wir stehen für die Vielfalt der staatlichen und privaten oder kirchlichen Schulen. Die örtlichen Vereine leisten in vielen Fällen einen wichtigen Beitrag zur Jugendarbeit und sind deshalb in die Umsetzung des Schulkonzeptes mit einzubeziehen. Wir wollen, dass die Bildungsvielfalt im Main-Kinzig-Kreis bestehen bleibt! Wir sind für die Stabilisierung der Berufsschulen, sowie deren Erhalt und Ausbau für die überregionale Ausrichtung in der Berufsausbildung. Wir unterstützen die Integration durch Bildungsangebote, wie z. B. durch Sprach- und Qualifizierungskurse, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Haushalt und Finanzen
Eine nachhaltige und generationsgerechte Politik bedeutet, dass wir verantwortungsvoll und transparent mit den Finanzen des Kreises umgehen. Wir brauchen eine solide Finanzwirtschaft, die unsere Kinder auch in Zukunft absichert. Wir fordern einen gerechteren Finanzausgleich zwischen Bund, Land und Kommune. Wer ein Gesetz verabschiedet muss hierfür auch die Kosten tragen (Konnexitätsprinzip). Künftig muss ein wesentlich größerer Teil der aus dem gesamten Steuer- und Abgabenaufkommen resultierenden Einnahmen Hessens in den Kommunen und Landkreisen verbleiben. Die Finanzpolitik in Hessen muss auf allen Ebenen nachhaltiger gestaltet werden. Das vom Land Hessen auf den Weg gebrachte Gesetz „Starke Heimat Hessen“ muss wieder aufgehoben werden.
Brand- und Katastrophenschutz
Wir setzen uns ein für einen leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutz und fordern eine aufgabengerechte Ausweitung des Rettungswesens im Main-Kreis durch ein eigenständiges Gefahrenabwehrzentrum. Um die Effizienz des Katastrophenschutzes zu verbessern sollte das Land Hessen für die technische Ausrüstung mehr Finanzmittel zu Verfügung stellen. Wir appellieren an die heimische Wirtschaft, die Ausbildung junger Frauen und Männer für die Katastrophenschutzorganisationen zu unterstützen und notwendige Freistellungen für Einsätze zu gewähren.
Vereine, Kultur und Ehrenamt
Die Sport- und Kultureinrichtungen im Main-Kinzig-Kreis zu erhalten und zu ergänzen ist ein Ziel unserer Kommunalpolitik. Es gilt die vielfältigen Angebote in unseren Sport- und Kulturvereinen zu unterstützen, ganz besonders Kinder und Jugendliche in ihrer gesunden Entwicklung. Auch müssen unsere Vereine weiterhin gefördert werden, um die Lebensqualität in unserem Landkreis zu erhalten. Feste und Bräuche geben uns Gemeinschaft und Identifikation mit unserer Heimat. Die Vielfalt unserer Kulturlandschaft (Spessart und Vogelsberg) muss weiter erhalten und gefördert werden. Die in unseren Kommunen vorhandenen Bibliotheken sind ein wichtiges kulturelles Gut. Der Erhalt dieser Einrichtungen ist wichtig. Musik und schöne Künste in unseren Städten und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises müssen einen festen Platz in unserem Leben behalten. Wir unterstützen die notwendige Arbeit des Ausländerbeirates und Integrationsprojekte.
Öffentlicher Personenverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr soll für unsere Bürger auch zukünftig attraktiv bleiben. Die Angebote des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) müssen den Bedürfnissen der Nutzer besser angepasst werden, um eine stärkere Nutzung von Bahn und Bus zu erreichen, auch im Hinblick auf die Klimaschutzziele. Mit dem Ausbau der Kinzigtalbahn, die in den nächsten Jahren durch die Deutsche Bahn erfolgt, wird eine Verbesserung für die Pendler in das Rhein-Main-Gebiet eintreten. Hier gilt es darauf hinzuwirken, dass der Lärmschutz an der Ausbaustrecke sichergestellt wird und die Bahnhöfe an der Strecke behindertengerecht ausgebaut werden. Auch der Ausbau der Nordmainischen S-Bahn muss eine höhere Priorität erhalten, um die Entlastung des Straßennetzes zu erreichen.
Wirtschaft und Arbeit
Die Zusammenarbeit mit den Innungen, Handwerks- und Ärztekammern ist zu verbessern. Dabei gilt es, unter Berücksichtigung des demographischen Wandels Mut für neue Wege zu zeigen.
Wir setzen auf eine gezielte, wirtschaftliche und infrastrukturelle Kreisentwicklung und setzen uns für eine stärkere Wirtschaftsförderung ein, um Arbeitsplätze in allen Regionen des Kreises zu schaffen bzw. zu sichern – gerade auch im ländlichen Raum. Wir fordern eine übergeordnete Zusammenarbeit der Behörden, damit Abläufe beschleunigt und Entscheidungen für Investoren berechenbar und rechtssicher werden. Wir treten ein für die Vergabepolitik die die heimische Wirtschaft und Handwerkerschaft bei der Sanierung und dem Ausbau von Kreisstraßen mit einbezieht. Wir stellen uns hinter die Forderung nach Umgehungsstraßen.
Energie und Klimaschutz
Wir befürworten umweltfreundliche Technologien, um erneuerbare Energien und zu nutzen – aber nicht um den Preis, dass Natur und Landschaft Schaden nehmen. Wir fordern ein starkes Mitentscheidungsrecht der Kommunen, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitbestimmen können, für welche Art und Nutzung der erneuerbaren Energie sie sich entscheiden. Wir Freie Wähler sind in diesem Zusammenhang auch für eine Dezentralisierung der Energieversorgung, die regionale Arbeitsplätze schafft und den Kommunen eine Chance für eine wirtschaftliche Beteiligung bietet an der Wertschöpfung teilzunehmen.
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist ein dringender gesellschaftlicher Wunsch und politischer Auftrag, den wir unterstützen. Denn die Vielfalt der Arten und Lebensräume, sauberes Wasser, reine Luft, ein gesunder Boden und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit dieser Naturgüter sind die Grundlagen der menschlichen Existenz.
Ländlicher Raum
Die Dörfer in den Gemeinden sind unverwechselbar und das Rückgrat des ländlichen Raums im Main-Kinzig-Kreis. Unser Ziel ist die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch die Stärkung ländlicher Gemeinden und ihrer Dörfer als zukunftsfähige und vitale Lebensräume. Auch die Menschen dort erwarten attraktive Wohn- und Arbeitsbedingungen. Wir werden diese Ziele mit den Bürgern und Gemeinden vor Ort entwickeln. Unser Land braucht mehr natürliche Lebensräume und Artenvielfalt. Wir setzen uns dafür ein, unsere Kulturlandschaften nachhaltig zu gestalten und zu entwickeln und dabei einen Ausgleich der vielseitigen Interessen zu finden.
Infrastruktur
Die Standortfaktoren Verkehrswegenetz mit dem zentralen Verkehrsträger A 66 und der Kinzigtalbahn, Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen, kommunalen Krankenhäusern und einem gut ausgebauten Breitbandnetz für schnelles Internet sind gute Voraussetzungen für eine gute wirtschaftliche Entwicklung des Main-Kinzig-Kreises. Die infrastrukturellen Vorteile des Wirtschaftsstandortes Main-Kinzig bilden nicht nur die Grundlage für die erfolgreiche Ausrichtung der ansässigen Unternehmen, sondern haben in den letzten Jahren zu einer stark wachsenden Exporttätigkeit der Unternehmen im Kreis geführt. Vom Standort Main-Kinzig aus ist die Welt erreichbar. Es gilt diese Rahmenbedingungen zu erweitern und ergänzen, um die Leistungsfähigkeit des Main-Kinzig-Kreis zu festigen.
Tourismus und Radwege
Wir sind für eine lebendige touristische Infrastruktur im Main-Kinzig-Kreis, in Kooperation mit den umliegenden Kreisen, damit unsere alte Geschichte noch besser erlebbar wird. Wir setzen uns dafür ein, dass wir zu einem Anziehungspunkt für die Naherholung der Region werden und eine stärkere Einbeziehung in das Touristikkonzept Spessart und Vogelsberg stattfindet. Darüber hinaus wollen wir nach dem Motto „Mensch und Natur“ alles dafür tun, Naturschutz und gute Lebensgrundlagen für die Menschen in unserem Kreis in Einklang zu bringen. Wir fordern den Ausbau des Radwegenetzes im Main-Kinzig-Kreis, um die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Damit Bürgerbeteiligung Wirklich wird!
